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  • Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden, bezogen auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche. Sie werden für eine Mehrzahl von Grundstücken ermittelt, die in ihren tatsächlichen Eigenschaften und rechtlichen Gegebenheiten weitgehend übereinstimmen, eine im Wesentlichen gleiche Struktur und Lage haben und im Zeitpunkt der Bodenrichtwertermittlung ein annähernd gleiches Preisniveau aufweisen. Bodenrichtwerte stellen also auf typische Verhältnisse einzelner Gebiete (Bodenrichtwertzonen) ab.

  • Bodenrichtwertatlas basierend auf den Rasterdaten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Berlin vom 31.12.1990. Die Bodenrichtwerte sind in DM/m² angegeben!

  • Information der real vorhandenen GFZ (Grundflächenzahl) als Maß der städtebauliche Dichte für LOR (Planungsräume). Die GFZ gibt mit dem Verhältnis zwischen der Summe der Geschossflächen zur Grundstücksfläche die Nutzungsintensität von Bauflächen an, Bearbeitungsstand November 2009.

  • Die Karte der Informationsbereiche zeigt die Bereiche des zu erwartenden höchsten Grundwasserstandes (zeHGW), bei dem die entsprechenden Informationen selbstständig mittels einer Internet-Auskunft (gelb) abrufbar sind. Für die übrigen Bereiche sind anhand der gebührenfrei zur Verfügung stehenden Grundwasserstandsmesswerte des Berliner Landesmessnetzes (https://wasserportal.berlin.de) ggf. mit Unterstützung eines Ingenieurbüros für Baugrund und Hydrogeologie oder eines geowissenschaftlichen Dienstleisters entsprechende Informationen abzuleiten bzw. sind keine Auskünfte (dunkelgrau) möglich.

  • Als Umweltzone wird das Gebiet innerhalb des S-Bahn-Ringes bezeichnet, in dem nur Fahrzeuge fahren dürfen, die bestimmte Abgasstandards einhalten. Die Umweltzone gilt ab 1. Januar 2008.

  • Adressgenaue Auskunft der Wohnlage nach Mietspiegeldatenbank 2009

  • Kennwerte zur Bodenchemie, zur Bodenphysik und zum Wasserhaushalt auf Grundlage der Blockkarte 1 : 5.000 (ISU5, Raumbezug Umweltatlas 2010), Bearbeitungsstand November 2012.

  • Auf der Ebene der Planungsräume wird der Anteil des Grund- und Bodens im Eigentum von EinzeleigentümerInnen (natürlichen Personen), von gemeinwohlorientierten EigentümerInnen, der Genossenschaften, von juristischen Personen und der Städtischen Wohnungsbaugesellschaften aus dem Liegenschaftskataster ausgewertet.

  • Stadtstruktur auf Grundlage der Blockkarte 1 : 5.000 (ISU5, Raumbezug Umweltatlas Fortschreibung ab 2021).

  • Die Karte stellt für die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln, Reinickendorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg die planungsrechtlich noch gültigen förmlich festgestellten (ff.) Straßen- oder Baufluchtlinien sowie Freiflächengrenzen dar. Gültige Fluchtlinien sind nur für Gebiete im ehemaligen West-Berlin vorhanden. Wird ein neuer Bebauungsplan festgesetzt, werden entsprechende Fluchtlinien gelöscht. Es handelt sich bei dem hier öffentlich gemachten Fluchtlinienplan um ein Informationsangebot, dessen Angaben trotz sorgfältiger Prüfung der georeferenzierten Erfassung hinsichtlich der geometrischen Lage und der Vollständigkeit unverbindlich sind. Bei Bedarf können bei den Zuständigen Bezirksämtern von Berlin, in den Fachbereichen für Vermessung und Geoinformation verbindliche schriftliche Auskünfte über festgesetzte Bebauungspläne und Fluchtlinienpläne beantragt werden. In Steglitz-Zehlendorf werden die Fluchtlinien für die Ortsteile Wannsee, Nikolassee, Schlachtensee, Zehlendorf und Dahlem dargestellt. Die Fluchtlinien für die Ortsteile Steglitz, Lichterfelde, Lankwitz werden aktuell digitalisiert und dem Datensatz hinzugefügt.