Type
 

dataset

628 record(s)
 
Type of resources
Available actions
Topics
INSPIRE themes
Provided by
Years
Formats
Representation types
Update frequencies
Scale
Resolution
From 1 - 10 / 628
  • Verteilung der Durchschnittstemperatur des Grundwassers 0 m bis 100 m unter Geländeoberfläche. Die Karte basiert auf 1765 Messungen an 110 Temperaturmessstellen. Es wurden überwiegend aktuelle Temperaturmessungen aus dem Jahr 2015 berücksichtigt.

  • Grundwassergleichenkarte des Hauptgrundwasserleiters und des Panketalgrundwasserleiters für den Mai 2014

  • Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden, bezogen auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche. Sie werden für eine Mehrzahl von Grundstücken ermittelt, die in ihren tatsächlichen Eigenschaften und rechtlichen Gegebenheiten weitgehend übereinstimmen, eine im Wesentlichen gleiche Struktur und Lage haben und im Zeitpunkt der Bodenrichtwertermittlung ein annähernd gleiches Preisniveau aufweisen. Bodenrichtwerte stellen also auf typische Verhältnisse einzelner Gebiete (Bodenrichtwertzonen) ab.

  • Sechs Bodenfunktionen sowie die daraus abgeleiteten Planungshinweise zum Bodenschutz auf Grundlage der Blockkarte 1 : 5.000 (ISU5, Raumbezug Umweltatlas 2005), Bearbeitungsstand Februar 2009.

  • Adressgenaue Auskunft der Wohnlage nach Mietspiegeldatenbank 2009

  • Bewertungskriterien zu sechs Bodenfunktionen auf Grundlage der Blockkarte 1 : 50.000 (ISU50, Raumbezug Umweltatlas 2010), Bearbeitungsstand Dezember 2017

  • Im Ortsaktenarchiv der Bodendenkmalpflege verzeichnete archäologische Fundstellen und Bodendenkmäler des Archäologischen Informationssystems Berlin (AISBer).

  • Bodenrichtwertatlas basierend auf den Rasterdaten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Berlin vom 31.12.1988. Die Bodenrichtwerte sind in DM/m² angegeben!

  • Erfassung der begrünten Dächer und nicht-überbauten Tiefgaragen mit gebäude-, block- und blockteilflächenbezogenen Angaben (ISU5, Raumbezug Umweltatlas 2015), u.a. zu intensiver und extensiver Begrünung, Bearbeitungsstand Dezember 2016.

  • Brennstoffeinsatz genehmigungsbedürftiger Anlagen in Berlin gemäß BImSchG. Dargestellt sind emissionserklärungspflichtige Anlagen nach der 11. BImSchV. Erfasst werden Feuerungsanlagen zur Strom-, Dampf- und Wärmeerzeugung ab 20 MW Feuerungswärmeleistung sowie dezentrale Anlagen zur Eigenversorgung industrieller Prozesse. Ergänzend sind weitere Anlagearten berücksichtigt, wie z.B. Abfallbehandlungs-, Chemieproduktions- oder industrielle Verarbeitungsanlagen.