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  • Dargestellt ist die zukünftig geplante Bodennutzung auf der sublokalen Ebene. Die Gebiete sind durch Attribute des INSPIRE-Datenmodells "Bodennutzung" beschrieben.

  • Städtebaufördergebiete des Bund-Länder-Programm "Nachhaltige Erneuerung", als Stadtumbaugebiete nach § 171 b BauGB (Baugesetzbuch) festgelegt.

  • Dargestellt ist die zukünftig geplante Bodennutzung auf der sublokalen Ebene. Die Gebiete sind durch Attribute des INSPIRE-Datenmodells "Bodennutzung" beschrieben.

  • Bodenrichtwertatlas basierend auf den Rasterdaten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Berlin vom 31.12.1966. Die Bodenrichtwerte sind in DM/m² angegeben!

  • Die Kriterien zur Bewertung der Bodenfunktionen setzen sich zusammen aus verschiedenen Parametern zur Ableitung der Bodenfunktionen in Berlin im INSPIRE-Datenmodell.

  • Die geologischen Einheiten beschreiben die oberflächennahe Geologie in Berlin mit Attributen des INSPIRE-Datenmodells "Geologie".

  • Kennwerte zur Bodenchemie, zur Bodenphysik und zum Wasserhaushalt auf Grundlage der Blockkarte 1 : 50.000 (ISU50, Raumbezug Umweltatlas 2001), Bearbeitungsstand August 2005.

  • Dargestellt ist die geplante Bodennutzung auf der Ebene des Programmplans Biotop- und Artenschutz des Landschaftsprogramms. Die Gebiete sind durch Attribute des INSPIRE-Datenmodells "Bodennutzung" beschrieben.

  • Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden, bezogen auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche. Sie werden für eine Mehrzahl von Grundstücken ermittelt, die in ihren tatsächlichen Eigenschaften und rechtlichen Gegebenheiten weitgehend übereinstimmen, eine im Wesentlichen gleiche Struktur und Lage haben und im Zeitpunkt der Bodenrichtwertermittlung ein annähernd gleiches Preisniveau aufweisen. Bodenrichtwerte stellen also auf typische Verhältnisse einzelner Gebiete (Bodenrichtwertzonen) ab.

  • Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden, bezogen auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche. Sie werden für eine Mehrzahl von Grundstücken ermittelt, die in ihren tatsächlichen Eigenschaften und rechtlichen Gegebenheiten weitgehend übereinstimmen, eine im Wesentlichen gleiche Struktur und Lage haben und im Zeitpunkt der Bodenrichtwertermittlung ein annähernd gleiches Preisniveau aufweisen. Bodenrichtwerte stellen also auf typische Verhältnisse einzelner Gebiete (Bodenrichtwertzonen) ab.