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2025

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  • Dargestellt ist die Bodenbedeckung auf der Ebene der Grundrissdaten des Liegenschaftskatasters. Sie sind durch Attribute des INSPIRE-Datenmodells "Bodenbedeckung" beschrieben.

  • Die negativen Auswirkungen klimawandelbedingter Wetterextreme sind besonders in Städten zu spüren. Hohe Flächenversiegelungsgrade und Bebauungsdichten verschärfen das Überflutungsrisiko durch Starkregen und die Bildung sommerlicher Hitzeinseln. Das Projekt AMAREX, kurz für "Anpassung des Managements von Regenwasser an Extremereignisse", untersucht Möglichkeiten zur Anpassung des Regenwassermanagements an die zunehmenden Extrembelastungen Starkregen und Trockenheit als Schlüsselbeitrag zur Klimafolgenanpassung. In diesem Rahmen wurden von den Berliner Wasserbetrieben Flächenpotentialkarten entwickelt, die durch die Verschneidung und Analyse öffentlich zugänglicher Daten, grundstücksscharfe Umsetzungspotentiale im Berliner Raum für unterschiedliche dezentrale Versickerungsmaßnahmen aufzeigt. Die Machbarkeitsanalyse von insgesamt sechs untersuchten Versickerungsmaßnahmen basiert auf geohydrologischen Gegebenheiten, die sich in der Versickerungsfähigkeit, Wasserdurchlässigkeit und dem einzuhaltendem Grundwasserflurabstand widerspiegeln, sowie für alle Versickerungsmaßnahmen allgemein geltende Planungshilfen. Allgemein geltende Planungshilfen: Für eine grobe Ersteinschätzung der Machbarkeit dezentraler Versickerungsmaßnahmen werden verschiedene Karten mit Bedingungen und Richtwerten aus geltenden Regelwerken, Richtlinien und Hinweisblättern in den allgemein geltenden Planungshilfen aufgeführt. Betrachtet wurden Abstandsregelungen zu Gebäudeflächen und Bäumen, bestehender Denkmalschutz, Wasserschutzzonen, Schutzgebiete und die Hangneigung. Diese ist für unterirdische Maßnahmen, wie Rigolen, vernachlässigbar. Eine Besonderheit bildet die vereinfachte Abschätzung des Verschmutzungsgrades oberflächig ablaufendem Niederschlagswassers von Verkehrs- und Gebäudeflächen nach geltendem Regelwerk. Die Betrachtung von Altlasten und unterirdisch liegenden Infrastrukturen wie Leitungsnetzen konnten in der Anlayse nicht aufgenommen werden. Versickerungsfähigkeit: Für eine grobe Ersteinschätzung der Machbarkeit dezentraler Versickerungsmaßnahmen wird die Versickerungsfähigkeit nach geltendem Regelwerk und fachlichen Annahmen bewertet. Die Karte der Versickerungsfähigkeit ist ein Verschnitt aus der Analyse der Wasserdurchlässigkeit des Untergrunds und des Grundwasserflurabstands jeweils für alle untersuchten Versickerungsmaßnahmen. Die Wasserdurchlässigkeit des Untergrunds wird über die Mächtigkeit der wasserdurchlässigen Schicht ab Geländeoberkante angegeben. Für unterschiedliche Versickerungsmaßnahmen sind unterschiedliche Mindestanforderungen an die Mächtigkeit der wasserdurchlässigen Schicht festgelegt. Zusätzlich muss für die Umsetzung von dezentralen Versickerungsmaßnahmen ein 1 Meter Abstand von Maßnahmensohle bis Bemessungsgrundwasserstand eingehalten werden. Für die untersuchten Versickerungsmaßnahmen wurden Regeltiefen festgelegt, um die jeweiligen einzuhaltenden Flurabstände flächendeckend auszuwerten. Daten zum Bemessungsgrundwasserstand sind nur für das Panke- und Urstromtal und der Wasserschutzzone III vorhanden. Für die Hochflächen Berlins wurden andere Grundwasserflurabstandsdaten ausgewertet. Häufig auftretendes Schichtenwasser in den Hochflächen erschwert die Umsetzung von Versickerungsmaßnahmen kann jedoch nicht kartenbasiert dargestellt werden, aufgrund saisonaler und örtlicher Schwankungen. Wasserdurchlässigkeit: Für eine grobe Ersteinschätzung der Machbarkeit dezentraler Versickerungsmaßnahmen wird die Wasserdurchlässigkeit des Untergrunds nach geltendem Regelwerk und fachlichen Annahmen bewertet. Die Wasserdurchlässigkeit des Untergrunds wird über die Mächtigkeit der wasserdurchlässigen Schicht ab Geländeoberkante angegeben. Für unterschiedliche Versickerungsmaßnahmen sind unterschiedliche Mindestanforderungen an die Mächtigkeit der wasserdurchlässigen Schicht festgelegt. Grundwasserflurabstand: Für eine grobe Ersteinschätzung der Machbarkeit dezentraler Versickerungsmaßnahmen wird der Grundwasserflurabstand nach geltendem Regelwerk und fachlichen Annahmen bewertet. Für die Umsetzung von dezentralen Versickerungsmaßnahmen muss ein 1 Meter Abstand von Maßnahmensohle bis Bemessungsgrundwasserstand eingehalten werden. Für die untersuchten Versickerungsmaßnahmen wurden Regeltiefen festgelegt, um die jeweiligen einzuhaltenden Flurabstände flächendeckend auszuwerten. Daten zum Bemessungsgrundwasserstand sind nur für das Panke- und Urstromtal und der Wasserschutzzone III vorhanden. Für die Hochflächen Berlins wurden andere Grundwasserflurabstandsdaten ausgewertet. Häufig auftretendes Schichtenwasser in den Hochflächen erschwert die Umsetzung von Versickerungsmaßnahmen kann jedoch nicht kartenbasiert dargestellt werden, aufgrund saisonaler und örtlicher Schwankungen.

  • Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden, bezogen auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche. Sie werden für eine Mehrzahl von Grundstücken ermittelt, die in ihren tatsächlichen Eigenschaften und rechtlichen Gegebenheiten weitgehend übereinstimmen, eine im Wesentlichen gleiche Struktur und Lage haben und im Zeitpunkt der Bodenrichtwertermittlung ein annähernd gleiches Preisniveau aufweisen. Bodenrichtwerte stellen also auf typische Verhältnisse einzelner Gebiete (Bodenrichtwertzonen) ab.

  • Flächenbezogene Informationen zu KWK-Anlagen in Bezug auf ihren Standort, Leistung und Stromeinspeisung.

  • Standort- und flächenbezogene Informationen zu Elektro-Ladesäulen im öffentlichen und öffentlich zugänglichen Raum auf privatem Grund, zu Ladepunkten im öffentlichen und privaten Raum je Bezirk / PLZ und zum Stromverbrauch der Ladeeinrichtungen je Bezirk

  • Darstellung aller in der Automatisierten Kaufpreissammlung registrierten und im Jahr 2024 abgeschlossenen Immobilienkauffälle; unterschieden in die Teilmärkte: unbebaute Grundstücke/bebaute Grundstücke/Wohnungs- und Teileigentum.

  • Das Monitoring Soziale Stadtentwicklung wird als kontinuierliches Stadtbeobachtungssystem der sozialräumlichen Entwicklung erstellt. Die Fortschreibung des Monitoring Soziale Stadtentwicklung 2023 (MSS 2023) umfasst den Beobachtungszeitraum der Jahre 2021 und 2022 (Datenstand: 31.12.2020 - 31.12.2022). Das MSS 2023 basiert auf den vier Index-Indikatoren Arbeitslosigkeit (SGB II), Kinder und Jugendliche in alleinerziehenden Haushalten (neu), Transferbezug (SGB II und XII) und Kinderarmut (Transferbezug SGB II der unter 15-Jährigen), die zur Bildung eines Status- und eines Dynamik-Index sowie des Gesamtindex Soziale Ungleichheit herangezogen werden. Zusätzlich zu diesen Index-Indikatoren werden 19 Kontext-Indikatoren angeboten. Ergänzt wird die Darstellung durch den Decker ?unbewohnte Flächen?. Hinweis: Die Kontext-Indikatoren K08, K14 und K15 können nur auf den LOR-Ebenen zum Stand 2017 (447 PLR) bereitgestellt werden.

  • Standort- und flächenbezogene Informationen zu öffentlich-zugänglicher Ladeinfrastruktur (LIS), unterschieden nach jener im öffentlichen Raum und jener auf privatem Grund. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert und mit den Datenbeständen im Energieatlas synchronisiert. Zudem werden hier Informationen zu aktuellen LIS-Planungen oder zu anderen sektoralen Planungen betroffenen Räumen bereitgestellt, welche die Standortsuche im öffentlichen Raum für LIS-Betreiber erleichtern sollen. Genauere Informationen sind über die Verlinkung (weiterführender Link) einsehbar.

  • Dargestellt ist die tatsächliche Nutzung auf der Ebene der Grundrissdaten des Liegenschaftskatasters. Sie sind durch Attribute des INSPIRE-Datenmodells "Bodennutzung" beschrieben.

  • Dargestellt sind Flurstücke, Flure und Gemarkungen als Gliederungsebenen des Landes. Sie sind beschrieben durch Attribute des INSPIRE-Datenmodells "Flurstücke/Grundstücke (Katasterparzellen)".