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Die Festlegung zu den Erhaltungsbereichen erfolgte Ende 2013 auf der Grundlage eines Vorschlages des Landesdenkmalamtes (LDA). In den Bereichen sollen die Gasaufsatz-, die Gashänge- und die Gasmodellleuchten gasbetrieben erhalten bleiben. Für die Gasreihenleuchten wurde die Festlegung bereits in 2012 getroffen. Diese Leuchten werden auch in den markierten Bereichen mit Ausnahme von 244 Standorten umgerüstet.
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Dargestellt ist die geplante Bodennutzung auf der Ebene des Programmplans Naturhaushalt/Umweltschutz des Landschaftsprogramms. Die Gebiete sind durch Attribute des INSPIRE-Datenmodells "Bodennutzung" beschrieben.
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Luftbilder (Senkrechtaufnahmen) für das gesamt West-Berliner Stadtgebiet im Maßstab 1:9 700.
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Der Stadtentwicklungsplan Zentren (StEP Zentren) ist das gesamtstädtische Einzelhandelskonzept Berlins. Seit mehr als 25 Jahren werden im StEP Zentren die Ziele zur Berliner Zentren- und Einzelhandelsentwicklung definiert. Zudem legt der StEP Zentren im Zusammenspiel mit dem Flächennutzungsplan die Berliner Zentrenkulisse fest. Außerdem enthält er stadtplanerische Steuerungsgrundsätze zur Ansiedlung und Erweiterung von Einzelhandelsvorhaben.
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Verkehrszellen (Vz), Teilverkehrszellen (TVz) und Verkehrsbezirke (VBz) sind Teilflächen des Landes Berlin. Die Flächen von TVz und VBz sind identisch. Teilverkehrszellen-Nummern sind 5-stellig und werden vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS) für Strukturdaten und im Regionalen Bezugssystem (RBS) genutzt. Verkehrsbezirks-Nummern sind 9-stellig und enthalten zusätzliche Informationen zur Länderzuordnung (11 Berlin, 12 Brandenburg) und in Berlin zu den Stadt-Bezirken. Diese Nummern sind für eine bundesweite Darstellung erforderlich.
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Dargestellt ist die geplante Bodennutzung auf der Ebene der Gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption des Landschaftsprogramms. Die Gebiete sind durch Attribute des INSPIRE-Datenmodells "Bodennutzung" beschrieben.
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Die Daten umfassen die geplante Bodennutzung auf der Ebene des Programmplans Biotop- und Artenschutz des Landschaftsprogramms. Die Gebiete sind durch Attribute des INSPIRE-Datenmodells "Bodennutzung" beschrieben.
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Flächenbezogene Informationen zu Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in Bezug auf ihren Standort, die installierte Leistung und die Stromeinspeisung in das öffentliche Netz.
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Gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 1 des Ausführungsgesetzes zum Baugesetzbuch (AGBauGB), kann der Senat im Benehmen mit dem Rat der Bürgermeister durch Beschluss feststellen, dass ein bestimmtes Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung ist.
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Die Kriterien zur Bewertung der Bodenfunktionen setzen sich zusammen aus verschiedenen Parametern zur Ableitung der Bodenfunktionen in Berlin im INSPIRE-Datenmodell.
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