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Auf der Ebene der Planungsräume wird der Anteil des Grund- und Bodens im Eigentum von EinzeleigentümerInnen (natürlichen Personen) aus dem Liegenschaftskataster ausgewertet. Wichtige Besonderheiten bzw. Einschränkungen zur Interpretation der Daten sind unter "Inhaltliche Beschreibung" aufgeführt.
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Die Daten stellen die vom Senat von Berlin nach § 165 Baugesetzbuch förmlich festgelegten städtebaulichen Entwicklungsbereiche und die bereits aufgehobenen Entwicklungs(teil)bereiche dar.
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Auf der Ebene der Planungsräume wird der Anteil des Grund- und Bodens im Eigentum der Genossenschaften aus dem Liegenschaftskataster ausgewertet. Wichtige Besonderheiten bzw. Einschränkungen zur Interpretation der Daten sind unter "Inhaltliche Beschreibung" aufgeführt.
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Auf der Ebene der Planungsräume wird der Anteil des Grund- und Bodens im Eigentum von EinzeleigentümerInnen (natürlichen Personen) aus dem Liegenschaftskataster ausgewertet. Wichtige Besonderheiten bzw. Einschränkungen zur Interpretation der Daten sind unter "Inhaltliche Beschreibung" aufgeführt.
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Aufgabe des StEP Wohnen 2040 ist es, den Wohnungsbaubedarf im Land Berlin bis 2040 zu ermitteln und daraufhin Wohnungsbaupotenziale im gesamten Stadtgebiet zu identifizieren, zu priorisieren und Schwerpunkträume abzugrenzen. Ziel ist, die städtebaulichen Voraussetzungen für eine ausreichende Wohnungsversorgung für die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung in der Stadt sicherzustellen. Im integrierten Plan 1 ist das räumliche Konzept der Stadtentwicklungspläne (StEP) Wohnen 2040 und Wirtschaft 2040 dargestellt und in den Kontext anderer Strategien eingebettet. Die Vorrangkulisse Innenentwicklung stellt Bau- und Gemeinbedarfsflächen des FNP dar, die in einem Umkreis von 1.000 m um bestehende, geplante oder zu prüfende Stationen des SPNV liegen. Der Plan 2 des Stadtentwicklungsplans (StEP) Wohnen 2040 stellt die Wohnungsbaupotenziale ab 200 Wohneinheiten (WE) sowie die Neuen Stadtquartiere dar. Die Wohnungsbaupotenziale werden nach ihrer Zielstellung für den Wohnungsbau (Anzahl der WE) sowie ihrer zeitlichen Umsetzungsperspektive differenziert. Der Plan 3 des Stadtentwicklungsplans (StEP) Wohnen 2040 stellt die 24 Neuen Stadtquartiere Berlins dar und ordnet jedem Stadtquartier eine Zielstellung eines Baubeginns zu. Die Neuen Stadtquartiere entwickeln die Siedlungsstruktur mit neuen Schwerpunkten weiter. Sie liegen in den strategischen Entwicklungsräumen und an wichtigen Siedlungsachsen Berlins. Die Standorte sind so gewählt, dass sie vorhandene Infrastrukturen nutzen, aber auch Impulse für deren Ausbau geben. Auf dem Plan 4 des Stadtentwicklungsplans (StEP) Wohnen 2040 werden zum einen Räume dargestellt, für die im Jahr 2023 umsetzungsorientierte Innenentwicklungskonzepte (IEK) erstellt wurden und zum anderen Räume, für die ab 2024 solche erstellt werden sollen. Außerdem stellt der Plan nachrichtlich dar, für welche Räume bereits informelle Planungen mit ähnlicher Zielrichtung aus der jüngeren Vergangenheit vorliegen. Der Plan 5 des Stadtentwicklungsplans (StEP) Wohnen 2040 zeigt auf, welche Wohnungsbaupotenziale ab 200 Wohneinheiten (WE) mindestens einen Anteil an Mietwohnungen von landeseigenen Wohnungsunternehmen, Wohnungs- und Baugenossenschaften oder anderen gemeinwohlorientierten Bauherrinnen und Bauherren oder geförderten Mietwohnungsbau Privater oder Potenziale auf landeseigenen Grundstücken enthalten. Der Plan 6 des Stadtentwicklungsplans (StEP) Wohnen 2040 verdeutlicht den Gestaltungsraum Siedlung mit den Siedlungsachsen und Grünräumen. In diese Struktur sind Wohnungsbaupotenziale mit jeweils mehr als 500 Wohneinheiten (WE) eingebettet, die der Plan nachrichtlich darstellt. Das Thema zeigt die Flächen der Vorrangkulisse Innenentwicklung, welche im Stadtentwicklungsplan (StEP) Wohnen 2040 veröffentlicht wurden. Die Vorrangkulisse Innenentwicklung stellt Bau- und Gemeinbedarfsflächen des FNP dar, die in einem Umkreis von 1.000 m um bestehende, geplante oder zu prüfende Stationen des SPNV liegen. Dargestellt werden Wohnungsbaupotenziale ab 200 Wohneinheiten (WE) aus dem Stadtentwicklungsplan (StEP) Wohnen 2040, differenziert nach ihrer Zielstellung für den Wohnungsbau (Anzahl der WE) sowie ihrer zeitlichen Umsetzungsperspektive. Dargestellt werden Wohnungsbaupotenziale ab 200 Wohneinheiten (WE) aus dem Stadtentwicklungsplan (StEP) Wohnen 2040, differenziert nach Potenzialen für gemeinwohlorientierten Wohnungsbau und Sonstige Wohnungsbaupotenzialen. Das Thema zeigt die 24 Neuen Stadtquartiere, welche im Stadtentwicklungsplan (StEP) Wohnen 2040 veröffentlicht wurden, differenziert nach deren Zielstellung eines Baubeginns. Das Thema zeigt die Räume mit bestehenden und geplanten Konzepten der Innenentwicklung, welche im Stadtentwicklungsplan (StEP) Wohnen 2040 veröffentlicht wurden.
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Der Datenbestand enthält die Geometrien der 195 statistischen Gebiete des Regionalen Bezugssytems (RBS) als Grundlage für statistische Auswertungen. Es handelt sich hierbei um einen historischen Datensatz.
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Sachdaten des Zusammenhangs von Gesundheits- und Sozialstruktur und zeitlicher Entwicklung seit 2013 (GESIx /GESIx Trend) aus dem Gesundheits- und Sozialstrukturatlas Berlin 2022 auf der Ebene der Planungsräume. Datengrundlage bilden 20 Indikatoren aus den Dimensionen Erwerbsleben, soziale Lage und Gesundheit. Für diese drei Dimensionen werden Subindizes berechnet, die zum GESIx zusammengeführt werden. In Zusammenhang mit der zeitlichen Entwicklung (GESIx-Trend) lassen sich beispielsweise Räume identifizieren, die aufgrund ihrer durchschnittlichen Gesundheits- und Sozialstruktur und der negativen Dynamik besonderer Aufmerksamkeit bedürfen.
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Auf der Ebene der Planungsräume wird der Anteil des Grund- und Bodens im Eigentum von gemeinwohlorientierten EigentümerInnen aus dem Liegenschaftskataster ausgewertet. Neben Städtischen WBG, Genossenschaften wurden die Eigentümerarten "Kirche", "Bund", "Anderes Bundesland" und "Land Berlin" in die Kategorie "Gemeinwohlorientierte EigentümerInnen" einbezogen. Wichtige Besonderheiten bzw. Einschränkungen zur Interpretation der Daten sind unter "Inhaltliche Beschreibung" aufgeführt.
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Auf der Ebene der Planungsräume wird der Anteil des Grund- und Bodens im Eigentum von EinzeleigentümerInnen (natürlichen Personen) aus dem Liegenschaftskataster ausgewertet. Wichtige Besonderheiten bzw. Einschränkungen zur Interpretation der Daten sind unter "Inhaltliche Beschreibung" aufgeführt.
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Auf der Ebene der Planungsräume wird der Anteil des Grund- und Bodens im Eigentum der Städtischen Wohnungsbaugesellschaften aus dem Liegenschaftskataster ausgewertet. Wichtige Besonderheiten bzw. Einschränkungen zur Interpretation der Daten sind unter "Inhaltliche Beschreibung" aufgeführt.