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  • Aufgabe des StEP Wohnen 2040 ist es, den Wohnungsbaubedarf im Land Berlin bis 2040 zu ermitteln und daraufhin Wohnungsbaupotenziale im gesamten Stadtgebiet zu identifizieren, zu priorisieren und Schwerpunkträume abzugrenzen. Ziel ist, die städtebaulichen Voraussetzungen für eine ausreichende Wohnungsversorgung für die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung in der Stadt sicherzustellen.

  • Auf der Ebene der Planungsräume wird der Anteil des Grund- und Bodens im Eigentum von EinzeleigentümerInnen (natürlichen Personen), von gemeinwohlorientierten EigentümerInnen, der Genossenschaften, von juristischen Personen und der Städtischen Wohnungsbaugesellschaften aus dem Liegenschaftskataster ausgewertet. Wichtige Besonderheiten bzw. Einschränkungen zur Interpretation der Daten sind unter "Inhaltliche Beschreibung" aufgeführt.

  • Auf der Ebene der Planungsräume wird der Anteil des Grund- und Bodens im Eigentum von EinzeleigentümerInnen (natürlichen Personen) aus dem Liegenschaftskataster ausgewertet. Wichtige Besonderheiten bzw. Einschränkungen zur Interpretation der Daten sind unter "Inhaltliche Beschreibung" aufgeführt.

  • Darstellung der Firmensitze mit Adresse und Kontaktdaten der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure von Berlin.

  • Auf der Ebene der Planungsräume wird der Anteil des Grund- und Bodens im Eigentum der Genossenschaften aus dem Liegenschaftskataster ausgewertet. Wichtige Besonderheiten bzw. Einschränkungen zur Interpretation der Daten sind unter "Inhaltliche Beschreibung" aufgeführt.

  • Der Datenbestand enthält die Geometrien der 195 statistischen Gebiete des Regionalen Bezugssytems (RBS) als Grundlage für statistische Auswertungen. Es handelt sich hierbei um einen historischen Datensatz.

  • Auf der Ebene der Planungsräume wird der Anteil des Grund- und Bodens im Eigentum der Städtischen Wohnungsbaugesellschaften aus dem Liegenschaftskataster ausgewertet. Wichtige Besonderheiten bzw. Einschränkungen zur Interpretation der Daten sind unter "Inhaltliche Beschreibung" aufgeführt.

  • Der Datensatz beinhaltet für die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Marzahn-Hellersdorf, Pankow, Reinickendorf, Spandau und Tempelhof-Schöneberg die Standorte der Zierbrunnen. Ein Zierbrunnen ist ein architektonisch ausgestaltetes Bauwerk mit Wasseraustritt und einem Becken zum Auffangen von Wasser. Zu Zierbrunnen gehören Zierbrunnen, Plantschen und Fontänen. Nicht dazu gehören Trinkwasserbrunnen und Trinkwassernotbrunnen (Straßenpumpen).

  • Amtliche Blattschnitte für die Kartenwerke 1:25 000, 1:50 000, 1:100 000.

  • Der Stadtentwicklungsplan Zentren (kurz: StEP Zentren) ist das gesamtstädtische Einzelhandelskonzept Berlins. Seit mehr als 20 Jahren werden im StEP Zentren die Ziele zur Berliner Zentren- und Einzelhandelsentwicklung definiert. Zudem legt der StEP Zentren im Zusammenspiel mit dem Flächennutzungsplan (FNP) die Berliner Zentrenkulisse fest, also das gesamtstädtische System hierarchisch gegliederter Ortsteilzentren, Stadtteilzentren, Hauptzentren und Zentrumsbereichskerne. Außerdem enthält er stadtplanerische Steuerungsgrundsätze zur Ansiedlung und Erweiterung von Einzelhandelsvorhaben.