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  • Dargestellt ist die geplante Bodennutzung auf der Ebene der Flächennutzungsplanung mit Stand der Neubekanntmachung 2015. Die Darstellung entspricht der aggregierten Zuordnung des INSPIRE-Datenmodells "Bodennutzung". Der Flächennutzungsplan wird in unregelmäßigen Abständen neu bekannt gemacht und um die inzwischen wirksam gewordenen Änderungen ergänzt.

  • Die vorliegende Mittelmaßstäbige Landwirtschaftliche Standortkartierung (MMK) ist ein bodenkundliches Grundlagenwerk für die Landwirtschaft aus den 1970er Jahren für das nordöstliche Berlin im INSPIRE-Datenmodell.

  • Das Landeskartenwerk Digitale Topographische Karte 1:25 000 visualisiert die amtlichen Geobasisdaten ATKIS und ALKIS-Gebäude im bundeseinheitlichen Regelblattschnitt. Die Ebene "Blattschnitt DTK25" enthält Informationen zur Aktualität der einzelnen Kartenblätter.

  • Erfassung der Umgriffe aller Änderungen und Berichtigungen des Flächennutzungsplans (FNP) Berlin seit 1994. Die Einträge sind bei der Darstellung und Lagegenauigkeit auf den FNP bezogen.

  • Die Geologische Karte vermittelt im Maßstab 1:25.000 Informationen zur Verbreitung, Beschaffenheit und Abfolge von Gesteinen bis in eine Tiefe von zwei Metern unter der Geländeoberfläche. Sie beruht auf historischen Kartenblättern von 1874 bis 1937.

  • Stillgelegte Riesefeldflächen sowie Sondernutzungsflächen in Berlin und Umland zum Zeitpunkt 2010.

  • Angaben zur aktuelle Arbeitskarte des Flächennutzungsplans Berlin. Solange keine Änderungen wirksam werden, entspricht der Stand der Arbeitskarte dem Stand der letzten Neubekanntmachung. Grundsätzlich gilt das gedruckte Original in Verbindung mit den separat seit Neubekanntmachung veröffentlichten wirksamen FNP-Änderungen.

  • Der Baunutzungsplan ist nach seiner Konzeption und nach seiner Stellung im System des Planungsgesetzes von 1949/1956 ein vorbereitender Bauleitplan für das gesamte Gebiet von Berlin (West). Über diesen Charakter hinaus ist er nach Maßgabe des § 7 Nr. 1 - 3 Bauordnung für Berlin 1958 (BO 58) für das einzelne Bauvorhaben als Zulässigkeitstatbestand verbindlich geworden; in seiner Funktion ist er gemäß § 173 Abs. 3 Bundesbaugesetz (BBauG) übergeleitet.

  • In den geologischen Schnitten sind die Sedimente des Quartärs und Tertiärs von der Geländeoberkante bis zum Rupelton dargestellt. Ergänzend sind tiefe Bohrungen entsprechend ihrer Lage als Säulenprofile abgebildet.

  • Die Mittelmaßstäbige Landwirtschaftliche Standortkartierung wurde in der ehem. DDR in den 1970er Jahren als bodenkundliches Grundlagenwerk für die Landwirtschaft erarbeitet. In Berlin wurden nur die landwirtschaftlichen Flächen im Nordosten erfasst.