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  • Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden, bezogen auf einen Quadratmeter Grundstücksfläche. Sie werden für eine Mehrzahl von Grundstücken ermittelt, die in ihren tatsächlichen Eigenschaften und rechtlichen Gegebenheiten weitgehend übereinstimmen, eine im Wesentlichen gleiche Struktur und Lage haben und im Zeitpunkt der Bodenrichtwertermittlung ein annähernd gleiches Preisniveau aufweisen. Bodenrichtwerte stellen also auf typische Verhältnisse einzelner Gebiete (Bodenrichtwertzonen) ab.

  • Dargestellt ist die zukünftig geplante Bodennutzung auf der sublokalen Ebene. Die Gebiete sind durch Attribute des INSPIRE-Datenmodells "Bodennutzung" beschrieben.

  • Bodenrichtwertatlas basierend auf den Rasterdaten des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Berlin vom 31.12.1984. Die Bodenrichtwerte sind in DM/m² angegeben!

  • Darstellung aller in der Automatisierten Kaufpreissammlung registrierten und im Jahr 2019 abgeschlossenen Immobilienkauffälle; unterschieden in die Teilmärkte: unbebaute Grundstücke/bebaute Grundstücke/Wohnungs- und Teileigentum.

  • Festgelegte Grenzen des Städtebauförderprogramms Sozialer Zusammenhalt und der Quartiersmanagementgebiete.

  • Darstellung der Lärmschutzbereiche der drei Berliner Verkehrsflughäfen Berlin, Tegel, Berlin-Tempelhof und Berlin-Schönefeld

  • Flächennutzung und Stadtstruktur (Bearbeitungsstand Januar 2022) auf Grundlage der Blockkarte 1 : 5.000 (ISU5, Raumbezug Umweltatlas 2020).

  • Einwohnerdichte in Einwohner/ha auf Grundlage der Blockkarte 1 : 5.000 (ISU5, Raumbezug Umweltatlas 2001), Erfassungsstand 31.12.2005.

  • Flächennutzung, Stadtstruktur und Versiegelung auf Grundlage der Blockkarte 1 : 50.000 (ISU50, Raumbezug Umweltatlas 2001), Bearbeitungsstand Dezember 2000.

  • Abgrenzung der Geltungsbereiche der Vorkaufsrechtsverordnungen gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung Rechtsverbindlich ist ausschließlich die Veröffentlichung im GVBl.