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Verteilung der überwiegenden Baualtersklassen (Angaben in Dekaden) der Wohngebäude auf der Ebene der Block- und Blockteilflächen der Grundkarte 1 : 5.000 ( ISU5, Raumbezug Umweltatlas 2010), Bearbeitungsstand Januar 2018.
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Dargestellt wird die Fertigstellung neuer Wohn- und Nichtwohngebäude in Berlin für den Zeitraum 01.01. - 31.12. eines Jahres auf Block- und Blockteilebene (Informationssystem Stadt und Umwelt (ISU5) - Raumbezug des zurückliegenden Jahres).
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Der Berliner Gebäude Atlas ist ein Online-Nachschlagewerk, das die Entwicklung der Architektur seit der Wende in Berlins Mitte dokumentiert. Er wurde parallel zum Berlin-Modell M 1:500 entwickelt und enthält Informationen zu allen Hochbauprojekten, die nach 1990 entstanden sind.
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Dargestellt wird die Fertigstellung neuer Wohn- und Nichtwohngebäude in Berlin für den Zeitraum 01.01.2012 - 31.12.2020 auf Block- und Blockteilebene (ISU5, Raumbezug Umweltatlas 2015).
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Dargestellt sind Produktionsstätten Berliner Feuerungsanlagen, die durch das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit betreut werden. Sie sind durch Attribute des INSPIRE-Datenmodells "Produktions- und Industrieanlagen" beschrieben.
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Informationen und Emissionsangaben zu Genehmigungsbedürftigen Anlagen nach der 4. BImSchV, die dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) unterliegen. Der Datensatz enthält auch weitere Feuerungsanlagen in der Zuständigkeit des LAGetSi.
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Modellierung der emissions- und immissionsseitigen Wirkungen ausgewählter Maßnahmen auf die NO2-Luftbelastung durch Kfz-Verkehr im Straßenraum für das Jahr 2015, berechnet im Rahmen der Arbeiten zum Luftreinhalteplan 2011-2017.
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In der Karte wird eine Auswahl bedeutender Heizkraft- und Heizwerke mit einer Wärmeleistung von je mehr als 20 MW dargestellt. Diese 34 Anlagen gehören nach der 4. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung zur sogenannten Gruppe01 (Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie), deren Anzahl seit 1989 von 954 auf 243 (Stand 2000) zurückgegangen ist. Dieser der Rückgang ist sehr deutlich. Hierbei handelt es sich aber oft nicht um Stillegung von Anlagen, sondern um Brennstoffumstellungen, beispielsweise von Kohle oder Erdöl auf Erdgas. Durch diese Umrüstung fallen die Anlagen wegen der geringeren Schadstoffemissionen oft aus der Genehmigungspflicht und werden nicht mehr der Verursachergruppe Industrie, sondern dem Hausbrand zugeordnet. Damit sind sie dann in der Karte überwiegende Hezungsarten (Umweltatlas Berlin) als nicht genehmigungsbedürtige Anlagen berücksichtigt. Die Karte verdeutlicht die auch im Kraftwerksbereich in den letzten Jahren vorgenommenen Angleichungen beim Energieträgereinsatz zwischen "westlichen" und "östlichen" Standorten. Lediglich das Heizkraftwerk Klingenberg fällt noch durch den überwiegenden Einsatz von Braunkohle auf. Das "Rückrat" des Energieträgereinsatzes in den Berliner Kraftwerken stellen Steinkohle und Erdgas. Größter Fernwärmeversorger in Berlin ist die BEWAG, die über ein Rohrleitungssystem von mehr als 1100 km Länge verfügt und ein Versorgungsgebiet von rund 100 km² abdeckt. Daneben existieren jedoch auch etliche dezentrale Inselnetze, wie etwa das seit den 20er Jahren bestehender Versorgungsgebiet des Fernheizwerkes Neukölln. Weitere dezentrale ältere Lösungen sind die Fernwärmenetze des Märkische Viertel in Reinickendorf und für die Gropiusstadt in Neukölln (HKW Rudow). Mit dem Einsetzen der klimaschutz- und energiesparbezogenen Diskussion seit etwa Mitte der achtziger Jahre nahm auch der Ausbau der verbrauchsnahen Kraftwärmekopplung durch Blockheizkraftwerke stark zu. Es entstanden und entstehen weiterhin zahlreiche weitere Nahwärmesysteme mit eigenen Heizwerken oder Blockheizkraftwerken unterschiedlicher Betreiber.
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Dargestellt sind Berliner Produktionsstätten und -anlagen, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzt genehmigungsbedürftig sind und durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Berlin betreut werden. Sie sind durch Attribute des INSPIRE-Datenmodells "Produktions- und Industrieanlagen" beschrieben.
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Informationen zu nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftigen Anlagen und Nebenanlagen.