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Im Vorrangnetz werden Strecken mit einem besonders dichten ÖPNV-Angebot und einer hohen Fahrgastnachfrage berücksichtigt. Es umfasst alle Strecken, auf denen an einem Werktag während mindestens einer Stunde mehr als sechs Fahrten pro Stunde und Richtung oder für mindestens zwölf Stunden sechs Fahrten pro Stunde und Richtung geplant sind. Auf den Strecken des ÖPNV-Vorrangnetzes sind die Belange des ÖPNV-Oberflächenverkehrs mit besonderer Priorität zu berücksichtigen. In Ergänzung sind die im Nachtverkehr zwischen 22-6 Uhr bedienten Strecken dargestellt. Zusätzlich sind die zukünftig zum Vorrangnetz oder zum Nachtnetz hinzukommenden Strecken mit dem Jahr der geplanten Umsetzung dargestellt. Weiterhin sind in der Umsetzung befindliche Neubaustrecken abgebildet.
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Lage der Wegweiser auf Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Stadtstraßen.
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Der Datensatz entält das "Gestörte ÖPNV-Netz (Straßenbahn- und Busnetz) der BVG". Dies umfasst den Regelverkehr des ÖPNV (Straßenbahn und Busnetz) einschließlich des Schienenersatzverkehrs (SEV) mit den Haltepunkten und Linien des Straßenbahn- und Busnetzes.
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In der Karte werden die Radverkehrsanlagen bestehend aus Radwegen, Radfahrstreifen, Schutzstreifen und Bussonderfahrstreifen, mit und ohne Mitbenutzung durch den Radverkehr, dargestellt.
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Der Datensatz enthält die geografische Zuordnung von Straßen und Plätzen im Land Berlin zu den in der Sondernutzungsgebührenverordnung (SNGebV) definierten Wertstufen. Die Wertstufeneinteilung erfolgt von I bis IV, wobei die Wertstufe I mit der höchsten, Wertstufe IV mit der niedrigsten Gebühr verbunden ist. Diese Einstufung bestimmt die Gebührenhöhe für Sondernutzungen wie z.B. für Werbeanlagen. Grundlage ist die städtebauliche und wirtschaftliche Bewertung der Lage gemäß Anlage 2 zur SNGebV.
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Anzahl der Kraftfahrzeuge bzw. Lastkraftwagen (> 3,5t zul. Gesamtgewicht, ohne Busse) je 24 Stunden an Werktagen (Mo-Do) im übergeordneten Straßennetz als durchschnittliche werktägliche Verkehrsstärke (DTVw) 2019
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Das Fußgängernetz ist ein Knoten-Kanten-Modell der Fußwege Berlins. Es ist ein eigenständiges, unabhängiges und gleichrangiges Netz neben dem Detailnetz. Die zwei Netze unterscheiden sich durch Ihre Nutzungsart. Das Fußgängernetz steht für das gesamte Land Berlin zur Verfügung und besteht aus zwei Einheiten, dem Kantennetz und den zugehörigen Knoten.
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Standorte der nicht personenbezogenen Schwerbehindertenparkplätze in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Charlottenburg-Wilmersdorf, Marzahn-Hellersdorf, Neukölln, Pankow, Reinickendorf, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg und Treptow-Köpenick.
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Anzahl der Kraftfahrzeuge je 24 Stunden incl. Lkw und Motorräder (durchschnittliche tägliche Verkehrstärken DTV), Bearbeitungsstand Mai 2007.
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Anzahl der Kraftfahrzeuge je 24 Stunden incl. Lkw und Motorräder (durchschnittliche tägliche Verkehrstärken DTV), Bearbeitungsstand November 2000.
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