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  • Der Datenbestand umfasst die bisher eingerichteten Abstellflächen im öffentlichen und öffentlich-zugänglichen Raum für Mietfahrzeuge der Mikromobilität. Nutzende der Mietfahrzeuge sollen die Fahrzeuge bevorzugt auf diesen Flächen abstellen, um die Ordnung im öffentlichen Raum als auch die Auffindbarkeit der Fahrzeuge zu verbessern. Hierbei wird die genaue Lage der Abstellflächen, dargestellt durch jeweils eine einzelne Punktkoordinate und die ungefähre räumliche Ausprägung der Abstellflächen abgebildet. Die ungefähre räumliche Ausprägung, ein Kreis mit Radius 10 Meter um die Punktkoordinaten, soll einerseits die ungefähre Größe der Abstellfläche darstellen, als auch den Anbietern der Mietfahrzeuge einen Anhaltspunkt für die korrekte Ortung der Fahrzeuge innerhalb der Abstellflächen via GPS geben. Deshalb sind diese als Ortungszone betitelt. Die Überprüfung und Aktualisierung der Daten erfolgt quartalsweise. Dabei werden neue errichtete Abstellflächen und Hinweise aus den Bezirken berücksichtigt.

  • Das Landeskartenwerk Digitale Topographische Karte 1:25 000 visualisiert die amtlichen Geobasisdaten ATKIS und ALKIS-Gebäude im bundeseinheitlichen Regelblattschnitt. Die Ebene "Blattschnitt DTK25" enthält Informationen zur Aktualität der einzelnen Kartenblätter.

  • Der Datensatz enthält die bestehenden Parkverbotszonen für Mietfahrzeuge der Mikromobilität von Berlin. Mit der Novellierung des Berliner Straßengesetzes wurde am 1. September 2022 die Sondernutzungserlaubnispflicht für den Betrieb von Mietfahrzeugflotten im öffentlichen Raum eingeführt. Im Rahmen dieser Sondernutzung und der damit verbundenen Nebenbestimmungen verpflichten sich Anbieter von Mikromobilitätsangebote (E-Scooter, (E-)Räder, Lastenräder und Elektromotorroller) zur Freihaltung von bestimmten Bereichen, den hier vorliegen Abstell- bzw. Parkverbotszonen. Die Parkverbotszonen setzen sich dabei aus allgemeinen Grün- und Erholungsflächen, Spielplätze, Friedhofsflächen sowie durch die Bezirke gemeldete sensible Orte zusammen. Die Überprüfung und Aktualisierung der Daten erfolgt quartalsweise. Dabei werden neue errichtete Abstellflächen und Hinweise aus den Bezirken berücksichtigt.

  • Die Präsentationsausgabe basemap.de P10 Raster (P10) ist ein von Bund und Ländern entwickeltes topographisches Kartenwerk im Maßstab 1:10.000. Sie präsentiert deutschlandweit einheitliche und flächendeckende amtliche Geobasisdaten in einer druckoptimierten und maßstabsbezogenen Kartenausgabe. Als inhaltliche Grundlage dienen amtliche Geobasisdaten ATKIS Basis-DLM, Hausrumringe und Digitale Geländemodelle (DGM) der Länder sowie weitere freie Datenquellen (z. B. Zensusdaten). Die P10 liegt im Geobroker Brandenburg flächendeckend im Blattschnitt der DTK10 auch für Berlin vor.

  • Das Landeskartenwerk Digitale Topographische Karte 1:50 000 visualisiert die amtlichen Geobasisdaten ATKIS und ALKIS-Gebäude im bundeseinheitlichen Regelblattschnitt. Die Ebene "Blattschnitt DTK50" enthält Informationen zur Aktualität der einzelnen Kartenblätter.

  • Lage der Messstellen der Landeshydrologie bzw. der Pegelstandorte. An den Messstellen der Landeshydrologie wird der Wasserstand und Durchfluss in den Berliner Fließgewässern und Seen gemessen. Die Messwerte, statistischen Kennwerte sowie weitere Informationen zu den Messstellen des hydrologischen Landesmessnetzes werden im Wasserportal zur Verfügung gestellt (https://wasserportal.berlin.de/start.php).

  • Das Landeskartenwerk Digitale Topographische Karte 1:100 000 visualisiert die amtlichen Geobasisdaten ATKIS und ALKIS-Gebäude im bundeseinheitlichen Regelblattschnitt. Die Ebene "Blattschnitt DTK100" enthält Informationen zur Aktualität der einzelnen Kartenblätter.

  • Das Landeskartenwerk Digitale Topographische Karte 1:100 000 visualisiert die amtlichen Geobasisdaten ATKIS und ALKIS-Gebäude im bundeseinheitlichen Regelblattschnitt. Die Ebene "Blattschnitt DTK100" enthält Informationen zur Aktualität der einzelnen Kartenblätter.

  • Der Datensatz enthält die bestehenden Parkverbotszonen für Mietfahrzeuge der Mikromobilität von Berlin. Mit der Novellierung des Berliner Straßengesetzes wurde am 1. September 2022 die Sondernutzungserlaubnispflicht für den Betrieb von Mietfahrzeugflotten im öffentlichen Raum eingeführt. Im Rahmen dieser Sondernutzung und der damit verbundenen Nebenbestimmungen verpflichten sich Anbieter von Mikromobilitätsangebote (E-Scooter, (E-)Räder, Lastenräder und Elektromotorroller) zur Freihaltung von bestimmten Bereichen, den hier vorliegen Abstell- bzw. Parkverbotszonen. Die Parkverbotszonen setzen sich dabei aus allgemeinen Grün- und Erholungsflächen, Spielplätze, Friedhofsflächen sowie durch die Bezirke gemeldete sensible Orte zusammen. Die Überprüfung und Aktualisierung der Daten erfolgt quartalsweise. Dabei werden neue errichtete Abstellflächen und Hinweise aus den Bezirken berücksichtigt.

  • Der Datenbestand umfasst die bisher eingerichteten Abstellflächen im öffentlichen und öffentlich-zugänglichen Raum für Mietfahrzeuge der Mikromobilität. Nutzende der Mietfahrzeuge sollen die Fahrzeuge bevorzugt auf diesen Flächen abstellen, um die Ordnung im öffentlichen Raum als auch die Auffindbarkeit der Fahrzeuge zu verbessern. Hierbei wird die genaue Lage der Abstellflächen, dargestellt durch jeweils eine einzelne Punktkoordinate und die ungefähre räumliche Ausprägung der Abstellflächen abgebildet. Die ungefähre räumliche Ausprägung, ein Kreis mit Radius 10 Meter um die Punktkoordinaten, soll einerseits die ungefähre Größe der Abstellfläche darstellen, als auch den Anbietern der Mietfahrzeuge einen Anhaltspunkt für die korrekte Ortung der Fahrzeuge innerhalb der Abstellflächen via GPS geben. Deshalb sind diese als Ortungszone betitelt. Die Überprüfung und Aktualisierung der Daten erfolgt quartalsweise. Dabei werden neue errichtete Abstellflächen und Hinweise aus den Bezirken berücksichtigt.