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  • Veränderung des Anteils der nicht arbeitslosen Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen (SGB II und XII) in Prozentpunkten vom 31.12.2012 zum 31.12.2014 (MSS 2013,PLR, Index-Indikator: Dynamik 3),Karte mit äquidistanter Gruppenbildung

  • Die Kriterien zur Bewertung der Bodenfunktionen setzen sich zusammen aus verschiedenen Parametern zur Ableitung der Bodenfunktionen in Berlin im INSPIRE-Datenmodell.

  • Die Karte stellt über die Anforderungen der Umgebungslärmrichtlinie hinaus eine summarische Betrachtung (Pegeladdition) der untersuchten Verkehrslärmquellen dar. Sie führt die entsprechende Themenkarte aus dem Jahre 2007 fort.

  • Veränderung des Anteils der nicht arbeitslos gemeldeten Leistungsberechtigten in Bedarfsgemeinschaften nach SGB II und Empfangende von Leistungen nach Kap. 3 und 4 SGB XII an den Einwohnerinnen und Einwohnern in Prozentpunkten vom 31.12.2018 zum 31.12.2020 (MSS 2029, PLR, Index-Indikator: Dynamik 3), Karte mit äquidistanter Gruppenbildung

  • Personen aus den GUS-Staaten in Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner auf Ebene der Lebensweltlich orientierten Räume (LOR), Darstellung der Planungsräume

  • Anteil der unter 18-Jährigen mit Migrationshintergrund an den unter 18-Jährigen gesamt in Prozent am 31.12.2014 (MSS 2015, PLR, Kontextindikator: K 04), Karte mit äquidistanter Gruppenbildung

  • Durchschnittliches Wanderungsvolumen (Zuzüge plus Fortzüge pro 100 Einwohnerinnen und Einwohner) vom 31.12.2014 zum 31.12.2016 in Prozent pro Jahr (MSS 2017, PLR, Kontextindikator: K 11), Karte mit äquidistanter Gruppenbildung

  • Anteil der ausländischen Personen in Bedarfsgemeinschaften nach SGB II an den Ausländerinnen und Ausländern unter 65 Jahren in Prozent am 31.12.2014 (MSS 2015, PLR, Kontextindikator: K 07), Karte mit äquidistanter Gruppenbildung

  • Der Datensatz beinhaltet für die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg und Reinickendorf die Standorte der Hundefreilaufflächen. In Grünanlagen dürfen Hunde nur in eigens dafür ausgewiesenen Bereichen ohne Leine freilaufen. Diese Flächen sind entsprechend eingefriedet und gekennzeichnet. In bestimmten Bereichen öffentlicher Grünanlagen bestehen Hundemitnahmeverbote, auch wenn in der Grünanlage selbst die Mitnahme von Hunden gestattet ist. Diese Gebiete mit Hundemitnahmeverbote sind ebenfalls in den Daten enthalten. Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf existieren keine Hundefreilaufflächen in Grünanlagen.

  • Anteil der deutschen Empfängerinnen und Empfänger von Existenzsicherungsleistungen (nach SGB II, III, XII) auf Ebene der Planungsräume (Summe aus Status 1 und 4, ohne Status 5, nur Deutsche)(Monitoring Soziale Stadtentwicklung 2010)