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  • Die gesamtstädtische Wärmeplanung für Berlin soll gemäß dem Wärmeplanungsgesetz bis 2026 vorgelegt werden. Die vorab vorgelegten Ergebnisse der "Eignungsprüfung und verkürzten Wärmeplanung" nach Wärmeplanungsgesetz ermöglicht es, anhand einfacher Prüfschritte auf Baublockebene Gebiete zu identifizieren, die auch zukünftig mit hoher Wahrscheinlichkeit dezentral, also durch einen gebäudeindividuellen Wärmeerzeuger, versorgt werden.

  • Die gesamtstädtische Wärmeplanung für Berlin soll gemäß dem Wärmeplanungsgesetz bis 2026 vorgelegt werden. Die vorab vorgelegten Ergebnisse der "Eignungsprüfung und verkürzten Wärmeplanung" nach Wärmeplanungsgesetz ermöglicht es, anhand einfacher Prüfschritte auf Baublockebene Gebiete zu identifizieren, die auch zukünftig mit hoher Wahrscheinlichkeit dezentral, also durch einen gebäudeindividuellen Wärmeerzeuger, versorgt werden.

  • Die gesamtstädtische Wärmeplanung für Berlin soll gemäß dem Wärmeplanungsgesetz bis 2026 vorgelegt werden. Die vorab vorgelegte verkürzte Wärmeplanung ermöglicht es, anhand einfacher Prüfschritte auf Baublockebene Gebiete zu identifizieren, die auch zukünftig mit hoher Wahrscheinlichkeit dezentral, also durch einen gebäudeindividuellen Wärmeerzeuger, versorgt werden.

  • Dargestellt sind Daten zu Bestands- und Potenzialanalyse sowie zu voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebieten der gesamtstädtischen Wärmeplanung, die gemäß Wärmeplanungsgesetz veröffentlicht werden. Die Ergebnisse richten sich an Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer, (potenzielle) Betreiber von Wärmeerzeugungsanlagen bzw. Wärmeinfrastrukturen sowie an Planungsstellen der Berliner Verwaltung. Kartenbeschreibung & Informationen: „Weitere Metadaten“ > „Inhaltliche Beschreibung“.